top of page

AGB

1. Geltungsbereich

Die Angebote, Lieferungen, Leistungen der wulff und fischer dekorationsbau GmbH erfolgen ausschließlich zu folgenden Geschäftsbedingungen. Ergänzend gilt die VOL, Teil B in der aktuell gültigen Fassung.
Nebenabreden zu diesen Bedingungen erfolgen ausschließlich schriftlich.
Bedingungen des Auftraggebers (AG) sind nur verbindlich, wenn sie von der wulff und fischer dekorationsbau GmbH schriftlich anerkannt werden.

​

2. Angebote, Aufträge und Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind verbindlich ab dem Datum des Angebots bis zu 30 Kalendertagen, wenn nicht ausdrücklich andere Fristen im Angebotsverzeichnis angegeben wurden. Sämtliche Angebotsunterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Angebotsverzeichnisse dürfen ohne Genehmigung der wulff und fischer dekorationsbau GmbH weder weitergegeben, veröffentlicht noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht sowie zur Selbstanfertigung verwendet werden. Alle Angaben in den Angebotsunterlagen sind Richtwerte, solange sie nicht ausdrücklich von der wulff und fischer dekorationsbau GmbH für verbindlich erklärt werden.

​

2.2. Behördliche Genehmigungen erfolgen auf Kosten des AG.

​

2.3. Aufträge sind nur nach schriftlicher Bestätigung durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH bindend, der Auftraggeber erkennt, damit die vorliegenden Geschäftsbedingungen an.

​

3. Umfang Lieferung und Leistung, Lieferzeiten, Fristen

3.1. Maßgebend für den Umfang der Lieferung und Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH. Die Durchführung der Leistung einschließlich des einzusetzenden Montagepersonals wird durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH bestimmt. Konstruktions- und fertigungstechnisch sowie aufgrund gesetzlicher Vorschriften bedingte Änderungen des Liefergegenstandes bleiben der wulff und fischer dekorationsbau GmbH vorbehalten, soweit die Änderungen des Liefergegenstandes nur unwesentlich und dem Auftraggeber zumutbar sind. Diese Änderungen werden dem AG möglichst frühzeitig mitgeteilt.

​

3.2 Liefertermine, -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, unterliegen der Schriftform, und beginnen frühestens mit der Auftragsbestätigung durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH, jedoch nicht vor Eingang und Klarstellung der vom AG zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben (sowie der vereinbarten Anzahlung). Liefer- und Leistungsverzug durch höhere Gewalt, hat die wulff und fischer dekorationsbau GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sofern die wulff und fischer dekorationsbau GmbH den Verzug zu vertreten hat, kann AG gegen nachzuweisenden Verzugsschaden für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5% des Vertragspreises, jedoch im Ganzen höchstens bis zu 5% der vom Verzug betroffenen Lieferung/Leistung beanspruchen. Das Recht des AG zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf der vereinbarten Nachfrist bleibt unberührt. Die wulff und fischer dekorationsbau GmbH ist zu Teillieferungen/-leistungen berechtigt, wenn dem nicht überwiegende Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.

​

4. Rücktritt

4.1. Der AG ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die wulff und fischer dekorationsbau GmbH aus Gründen, die sie zu vertreten hat, die Lieferung /Leistung endgültig nicht erfüllen kann. Der AG kann bei Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten, wenn er der wulff und fischer dekorationsbau GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gesetzt hat, dass er nach fruchtlosem Ablauf der Frist von dem Vertrag zurücktreten werde.

​

4.2. Ist die Unmöglichkeit weder von der wulff und fischer dekorationsbau GmbH noch vom AG zu vertreten, so hat die wulff und fischer dekorationsbau GmbH Anspruch auf eine ihren Aufwendungen entsprechende Teilvergütung.

​

4.3. Unterläßt AG trotz Mahnung seine ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen, so dass die wulff und fischer dekorationsbau GmbH seine Leistungen nicht ausführen kann, oder befindet sich AG mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann die wulff und fischer dekorationsbau GmbH eine angemessene Nachfrist mit der Erklärung setzen, dass sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist den Vertrag kündigen werde. Nach Ablauf dieser Nachfrist ist die wulff und fischer dekorationsbau GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

​

5. Preise

5.1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen / Leistungen werden gesondert berechnet. Angebotspreise beziehen sich auf die, zum Zeitpunkt der Preisermittlung, vorliegenden Angaben und Unterlagen bezüglich Konstruktion und Ausführung. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht gesondert vereinbart, zuzüglich Transport- und Verpackungskosten ab Eschenlohe.

​

5.2. Bei Preiserhöhungen durch Änderungen der maßgeblichen Kostenfaktoren wie Werkstoffkosten, Löhne, Energiekosten u.a. kann die wulff und fischer dekorationsbau GmbH nach unverzüglicher Mitteilung vom AG Nachverhandlungen zur Preisanpassung verlangen.

​

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Zahlungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer ohne Abzüge innerhalb 14 Tage nach Rechnungsstellung zu leisten Die Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn die wulff und fischer dekorationsbau GmbH über den Betrag verfügen kann.

​

6.2. Bei Verzug werden spätestens nach Mahnung Zinsen berechnet, gemäß den banküblichen Zinsen für kurzfristige Kredite. Wenn der wulff und fischer dekorationsbau GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des AG in Frage stellen, dieser einen Scheck nicht einlöst oder die Zahlungen einstellt, ist wulff und fischer dekorationsbau GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Außerdem ist wulff und fischer dekorationsbau GmbH in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen und Sicherheitszahlungen zu verlangen. Bei endgültiger Einstellung der Zahlungen durch AG und/oder Konkurs- oder Insolvenzverfahren über sein Vermögen ist wulff und fischer dekorationsbau GmbH berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Aufrechnung seitens des AG ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftige festgestellte oder von der wulff und fischer dekorationsbau GmbH nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.

​

6.3. Werden Zahlungsschritte nicht gesondert vereinbart, so gelten folgende Fristen:
Langfristige Aufträge mit Montage/Aufbauten (über drei Monate):
30% bei Auftragserteilung, 30% bei Produktionsbeginn, 30% bei Aufbau, 10% nach Abnahme
Mittelfristige Aufträge ohne Montageleistung (ein bis drei Monate):
40% bei Auftragserteilung, 30% bei Produktionsbeginn, 30% nach Lieferung
Kurzfristige Aufträge ohne Montageleistung (unter einem Monat):
60% bei Auftragserteilung, 40% bei Fertigstellung/Lieferung

​

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die Lieferungen/Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum der wulff und fischer dekorationsbau GmbH (Vorbehaltsgegenstände).

​

7.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Pfändungen der Vorbehaltsgegenstände der wulff und fischer dekorationsbau GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen und die Pfandgläubiger vom Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Der AG ist nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

​

7.3. Erfolgt die Lieferung für einen vom AG unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiterveräußert werden, die daraus entstehenden Forderungen des AG gegen den Abnehmer aus der Veräußerung werden bereits jetzt an die wulff und fischer dekorationsbau GmbH abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der AG gegenüber seinem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten und tritt sie hiermit an die wulff und fischer dekorationsbau GmbH ab. Werden die Vorbehaltsgegenstände vom AG bzw. in dessen Auftrag als wesentliche Bestandteile in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der AG schon jetzt gegen den Dritten oder den, den es angeht, etwa entstehende Forderungen auf Vergütung mit allen Nebenrechten, einschließlich der Einräumung einer Sicherheitshypothek, an die wulff und fischer dekorationsbau GmbH ab. Werden Vorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in das Grundstück des Auftraggebers eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus einer Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an die wulff und fischer dekorationsbau GmbH ab. Wenn der Wert der für die wulff und fischer dekorationsbau GmbH nach den vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten den Wert der Forderungen der wulff und fischer dekorationsbau GmbH – nicht nur vorübergehend – um insgesamt mehr als 25% übersteigt, so ist die wulff und fischer dekorationsbau GmbH auf Verlangen des AG zur entsprechenden Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

​

7.4. Erfüllt der AG seine Verpflichtungen gegenüber der wulff und fischer dekorationsbau GmbH nicht oder nicht pünktlich und/oder wirkt er in unzulässiger Weise auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände ein, so kann die wulff und fischer dekorationsbau GmbH unbeschadet des ihr zustehenden Anspruchs auf Erfüllung des Vertrages die Gegenstände herausverlangen, sofern eine dem AG zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist. Hat der AG den Vertrag erfüllt, so hat die wulff und fischer dekorationsbau GmbH die Gegenstände zurückzugeben.

​

8. Gefahrenübergang und Abnahme

8.1. Die Gefahr geht auf den AG über, sobald die Lieferteile an die den Transport ausführende Person übergeben worden sind oder zwecks Versendung das Werk verlassen haben. Auf Wunsch des AG werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

​

8.2. Nach Fertigstellung bzw. Ankündigung der Versandbereitschaft ist die Leistung / Teilleistung auf Verlangen der wulff und fischer dekorationsbau GmbH durch den AG innerhalb der vereinbarten Frist jedoch maximal innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen. Kommt es innerhalb dieser Frist nicht zur Abnahme aus Gründen, die die wulff und fischer dekorationsbau GmbH nicht zu vertreten hat, so gilt die Leistung bei Ablauf der 10 Werktage als abgenommen. Die sachlichen Abnahmegebühren werden von der wulff und fischer dekorationsbau GmbH, die persönlichen Abnahmekosten und Gebühren des Abnahmeinstituts vom AG getragen. Teilleistungen/-lieferungen sind zulässig.

​

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Offensichtliche Mängel bei Leistungen können nach Abnahme nicht mehr geltend gemacht werden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach §13 VOB, Teil B unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH auf unentgeltliche Nachbesserung und Ersatzlieferung. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen – insbesondere bei Nachbestellungen – berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die absolute Einhaltung ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit darstellen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, die vereinbarte Nutzung durch den AG geändert, die Gegenstände unsachgemäß gehandhabt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der AG eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für den Verkauf bereits gebrauchter Gegenstände. Diese werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert.

​

9.2. Haftungsbegrenzung: Eine Haftung durch die wulff und fischer dekorationsbau GmbH wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die wulff und fischer dekorationsbau GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen. Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (PrdHG) bleiben unberührt.

​

10. Gerichtsstand

10.1. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches ist München ausschließlicher Gerichtsstand.

 

10.2. Rechtsgültigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der wulff und fischer dekorationsbau GmbH und AG gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen zwischen der wulff und fischer dekorationsbau GmbH und AG nicht berührt.

 

bottom of page